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Wissen zur Haftpflichtversicherung

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Haftpflichtversicherung


Ab wann braucht man eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung (PHV)?

Unverheiratete minderjährige und volljährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind in der Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern mitversichert. Für volljährige Kinder gilt dies so lange, wie sie sich in einer Schul- oder sich anschließender Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium – nicht aber Refendarzeit oder Fortbildungsmaßnahmen etc.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bei Heirat ist sofort eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig.

Ist mein Lebenspartner bei Heirat automatisch mitversichert?

Ja, bei Heirat ist der Ehegatte automatisch mitversichert.

Sind auch Schäden mitversichert, die im Ausland passieren?

Mit der Privathaftpflicht-Versicherung der RheinLand haben Sie in der Regel weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr. Damit sind selbstverständlich auch Schäden versichert, die im Ausland passieren. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern

Für welche Tiere kommt die Privathaftpflicht-Versicherung auf und für welche wird eine eigene Tierhalterhaftpflicht-Versicherung benötigt?

Schäden durch Tiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder Katzen sind in der Privathaftpflicht-Versicherung mit abgedeckt. Sind Sie jedoch Halter von Hunden und Pferden (auch Ponies) benötigen Sie hierfür eine separate Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.

Sind durch Kinder verursachte Schäden mitversichert?

In der Privathaftpflicht-Versicherung sind Schäden durch unverheiratete Kinder mitversichert. Bei volljährigen Kindern jedoch nur solange sie sich in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.

Welche Schäden sind in der Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Sie, Ihr Ehegatte und Ihre mitversicherten Kinder unabsichtlich einem Dritten zufügen. Die RheinLand Versicherung empfiehlt hierfür eine pauschale Deckungssumme von DM 10 Millionen, da man laut Gesetz in unbegrenzter Höhe haften muss.

Darüber hinaus beinhaltet die Privathaftpflicht-Versicherung auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden, bei RheinLand bis DM 50.000,-.

Über die PHV besteht auch Versicherungsschutz für Ihr selbstbewohntes im Inland gelegenes Einfamilienhaus wegen Verletzung Ihnen obliegender Verpflichtungen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen etc.).

Der Versicherungsschutz bei der RheinLand ist noch viel weitreichender. Hierzu steht Ihnen Ihr RheinLand-Berater mit interessanten Angeboten gerne zur Verfügung.



 




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