Lebensversicherung
Nach welcher Faustregel soll ich die Höhe meiner
privaten Rente/Lebensversicherung bemessen?
Für Selbstständige und Einkommensbezieher über der Beitragsbemessungsgrenze gilt:
Rentenlücke = benötigter Monatsbetrag - sonstige
Vorsorgewerte
Rentenlücke x 200 = benötigte Kapitalsumme
Für Arbeitnehmer: Meine Privat-Rente sollte ca. 1/3
meines heutigen Nettoeinkommens betragen.
Wie hoch sind denn meine Rentenansprüche ungefähr?
Faustformel (Prozentsätze bezogen auf das heutige
Bruttoeinkommen, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
·
Altersrente/Erwerbsunfähigkeitsrente 40%
· Berufsunfähigkeitsrente 27%
· große Witwenrente 25%
Faustformeln genügen mir nicht. Ich möchte genau
wissen, wie hoch meine Rentenansprüche sind!
Fordern Sie einen Versicherungsverlauf bei Ihrem
Rentenversicherungsträger (z.B. BfA/LVA) an. Damit eröffnen Sie ein
Kontenklärungsverfahren und erhalten einen Überblick über Ihre Rentensituation.
Auf dieser Grundlagen rechnen wir Ihnen gerne Ihre maßgeschneiderte private
Zusatzversorgung aus: passgenau und bedarfsgerecht.
Brauche ich eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge, ich
bin doch bereits Unfallversichert?
Unfallinvaliditätsvorsorge ist das eine - deckt jedoch nur
10% aller Berufsunfähigkeitsursachen ab. Heutzutage werden Menschen zumeist
durch "Zivilisationskrankheiten", z.B. Herz-Kreislaufleiden berufsunfähig. Die
"Gesetzliche Unfallversicherung" leistet hier ebensowenig wie eine private
Unfallversicherung. Die "Gesetzliche Rentenversicherung" bietet keinen
hinreichenden Schutz (s. Frage "Wie hoch sind meine Rentenansprüche?").
Bei mir haben Partner- und Kinderversorgung Vorrang,
kann ich dennoch mit meiner eigenen Altersversorgung beginnen?
Natürlich muss die Risikovorsorge für den "Fall der Fälle"
Vorrang haben, damit die Lieben nicht zur Trauer auch noch finanziellen Kummer
haben. Aber mit einem kleinen Anteil kapitalbildender Zusatzvorsorge sollten Sie
so früh wie möglich beginnen - die gewonnene Zeit arbeitet für Sie. Und
vergessen Sie Ihre eigene Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht!
Mein Gesundheitszustand ist nich mehr 100%-ig in
Ordnung. Kann ich mich und meine Lieben trotzdem absichern?
Für Sie kommt auf jeden Fall eine private Rente und/oder eine
"Familienvorsorge" - beides ohne Gesundheitsüberprüfung - in Frage.
Welche Bedeutung hat eigentlich der Garantiezins in
der Renten- und Kapitallebensversicherung von der man jetzt so häufig liest?
Sie zahlen in der Regel wesentlich weniger Beiträge in die
Versorgung ein, als sie - garantiert - zurückerhalten als
Lebensversicherungssumme oder als Garantierente. Der Garantiezins wirkt also
beitragsmindernd auf Ihre Vorsorgeaufwendungen und gilt für die gesamte
Vertragslaufzeit. Höhere Zinserträge werden Ihnen als Überschussanteile
zusätzlich gutgeschrieben.
Ich bin schon - fast - Ruheständler, für mich kommt
eine LV wohl nicht mehr in Frage?
Doch, wenn Sie Ihre Familie für den "Fall der Fälle" noch
nicht abgesichert haben, kommt für Sie die "Familienvorsorge" ohne
Gesundheitsprüfung in Frage. Für Ihre Altersvorsorge können Sie eine Privatrente
oder ein Fonds-Investment erwerben und damit ein sofortiges, gut verzinstes
Zusatzeinkommen erhalten. Auch hierbei wird keine Gesundheitsprüfung fällig.
Meinem hoffnungsvollen Nachwuchs möchte ich einen
guten Start ins Berufsleben ermöglichen, was kommt da, sicher und lukrativ, für
mich in Frage?
Die Zukunfts-Versicherung der RheinLandVersicherung bietet
Ihnen zwei Pakete, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigen:
· Basispaket für junge Familien:
Beitragsbefreiung plus Sonderauszahlung ist die erste
bewährte Offerte. Tritt während der Vertragslaufzeit der Todesfall des
versicherten Elternteils ein, bekommt das Kind bis zu 50 Prozent der
Versicherungssumme sofort, falls vereinbart. Wir von der RheinLand übernehmen
daraufhin die weitere Beitragszahlung, damit die Ausbildungs-Absicherung Ihres
Kindes gewährleistet bleibt.
· Extrapaket für anspruchsvolle Eltern: Bis zu 300% sofort
Bei dieser besonderen RheinLand-Leistung sind sowohl Vater
als auch Mutter versichert. Stirbt ein Elternteil während der Vertragslaufzeit,
entfällt die weitere Beitragszahlung. Die Auszahlung zum Ablauf des Vertrages
ist in voller Höhe gesichert. Stirbt auch der andere Elternteil vor Ablauf der
Versicherung, werden die Versicherungssumme und eine zusätzliche
Todesfall-Leistung und sämtliche Überschüsse sofort steuerfrei ausgezahlt. Das
gilt vom ersten versicherten Tag an. Und da gerade am Anfang ein hoher
Versorgungsbedarf für das Kind besteht, aber noch wenige Überschüsse angespart
sind, wird im ersten Versicherungsjahr die Todesfall-Leistung in Höhe der
doppelten Versicherungssumme garantiert.
Demnächst wird meine LV fällig. Welche Möglichkeiten
- neben der Barauszahlung - können sie mir unterbreiten?
In Frage kommen sofort beginnende lebenslange Rentenzahlung
mit jährlich steigender Überschussbeteiligung und Rentengarantiezeit bei frühem
Tod als traditionell-bewährtes Konzept oder Fonds-Auszahlungspläne mit und ohne
Kapitalverzehr als neues, etwas stärker rendite -/risikoorientiertes
Anlagekonzept.
Was ist Wartezeit?
In einer sogenannten Wartezeit entsteht noch kein Anspruch
auf eine Versicherungsleistung. Wartezeiten sind üblich in der
Sozialversicherung und in der privaten Krankenversicherung. Im Bereich der
privaten Lebensversicherung nur bei speziellen Produkten, z.B.
"Familienvorsorge" (Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung).