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Wissen zur Lebensversicherung

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Lebensversicherung

Nach welcher Faustregel soll ich die Höhe meiner privaten Rente/Lebensversicherung bemessen?

Für Selbstständige und Einkommensbezieher über der Beitragsbemessungsgrenze gilt:
  • Zuerst Rentenlücke ermitteln:
    Rentenlücke = benötigter Monatsbetrag - sonstige Vorsorgewerte
  • Für die Ermittlung des benötigten Kapitals gilt die Formel:
    Rentenlücke x 200 = benötigte Kapitalsumme

Für Arbeitnehmer: Meine Privat-Rente sollte ca. 1/3 meines heutigen Nettoeinkommens betragen.

Wie hoch sind denn meine Rentenansprüche ungefähr?

Faustformel (Prozentsätze bezogen auf das heutige Bruttoeinkommen, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
· Altersrente/Erwerbsunfähigkeitsrente 40%
· Berufsunfähigkeitsrente 27%
· große Witwenrente 25%

Faustformeln genügen mir nicht. Ich möchte genau wissen, wie hoch meine Rentenansprüche sind!

Fordern Sie einen Versicherungsverlauf bei Ihrem Rentenversicherungsträger (z.B. BfA/LVA) an. Damit eröffnen Sie ein Kontenklärungsverfahren und erhalten einen Überblick über Ihre Rentensituation. Auf dieser Grundlagen rechnen wir Ihnen gerne Ihre maßgeschneiderte private Zusatzversorgung aus: passgenau und bedarfsgerecht.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge, ich bin doch bereits Unfallversichert?

Unfallinvaliditätsvorsorge ist das eine - deckt jedoch nur 10% aller Berufsunfähigkeitsursachen ab. Heutzutage werden Menschen zumeist durch "Zivilisationskrankheiten", z.B. Herz-Kreislaufleiden berufsunfähig. Die "Gesetzliche Unfallversicherung" leistet hier ebensowenig wie eine private Unfallversicherung. Die "Gesetzliche Rentenversicherung" bietet keinen hinreichenden Schutz (s. Frage "Wie hoch sind meine Rentenansprüche?").

Bei mir haben Partner- und Kinderversorgung Vorrang, kann ich dennoch mit meiner eigenen Altersversorgung beginnen?

Natürlich muss die Risikovorsorge für den "Fall der Fälle" Vorrang haben, damit die Lieben nicht zur Trauer auch noch finanziellen Kummer haben. Aber mit einem kleinen Anteil kapitalbildender Zusatzvorsorge sollten Sie so früh wie möglich beginnen - die gewonnene Zeit arbeitet für Sie. Und vergessen Sie Ihre eigene Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht!

Mein Gesundheitszustand ist nich mehr 100%-ig in Ordnung. Kann ich mich und meine Lieben trotzdem absichern?

Für Sie kommt auf jeden Fall eine private Rente und/oder eine "Familienvorsorge" - beides ohne Gesundheitsüberprüfung - in Frage.

Welche Bedeutung hat eigentlich der Garantiezins in der Renten- und Kapitallebensversicherung von der man jetzt so häufig liest?

Sie zahlen in der Regel wesentlich weniger Beiträge in die Versorgung ein, als sie - garantiert - zurückerhalten als Lebensversicherungssumme oder als Garantierente. Der Garantiezins wirkt also beitragsmindernd auf Ihre Vorsorgeaufwendungen und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Höhere Zinserträge werden Ihnen als Überschussanteile zusätzlich gutgeschrieben.

Ich bin schon - fast - Ruheständler, für mich kommt eine LV wohl nicht mehr in Frage?

Doch, wenn Sie Ihre Familie für den "Fall der Fälle" noch nicht abgesichert haben, kommt für Sie die "Familienvorsorge" ohne Gesundheitsprüfung in Frage. Für Ihre Altersvorsorge können Sie eine Privatrente oder ein Fonds-Investment erwerben und damit ein sofortiges, gut verzinstes Zusatzeinkommen erhalten. Auch hierbei wird keine Gesundheitsprüfung fällig.

Meinem hoffnungsvollen Nachwuchs möchte ich einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen, was kommt da, sicher und lukrativ, für mich in Frage?

Die Zukunfts-Versicherung der RheinLandVersicherung bietet Ihnen zwei Pakete, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigen:

· Basispaket für junge Familien:
Beitragsbefreiung plus Sonderauszahlung ist die erste bewährte Offerte. Tritt während der Vertragslaufzeit der Todesfall des versicherten Elternteils ein, bekommt das Kind bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme sofort, falls vereinbart. Wir von der RheinLand übernehmen daraufhin die weitere Beitragszahlung, damit die Ausbildungs-Absicherung Ihres Kindes gewährleistet bleibt.

· Extrapaket für anspruchsvolle Eltern: Bis zu 300% sofort

Bei dieser besonderen RheinLand-Leistung sind sowohl Vater als auch Mutter versichert. Stirbt ein Elternteil während der Vertragslaufzeit, entfällt die weitere Beitragszahlung. Die Auszahlung zum Ablauf des Vertrages ist in voller Höhe gesichert. Stirbt auch der andere Elternteil vor Ablauf der Versicherung, werden die Versicherungssumme und eine zusätzliche Todesfall-Leistung und sämtliche Überschüsse sofort steuerfrei ausgezahlt. Das gilt vom ersten versicherten Tag an. Und da gerade am Anfang ein hoher Versorgungsbedarf für das Kind besteht, aber noch wenige Überschüsse angespart sind, wird im ersten Versicherungsjahr die Todesfall-Leistung in Höhe der doppelten Versicherungssumme garantiert.

Demnächst wird meine LV fällig. Welche Möglichkeiten - neben der Barauszahlung - können sie mir unterbreiten?

In Frage kommen sofort beginnende lebenslange Rentenzahlung mit jährlich steigender Überschussbeteiligung und Rentengarantiezeit bei frühem Tod als traditionell-bewährtes Konzept oder Fonds-Auszahlungspläne mit und ohne Kapitalverzehr als neues, etwas stärker rendite -/risikoorientiertes Anlagekonzept.

Was ist Wartezeit?

In einer sogenannten Wartezeit entsteht noch kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Wartezeiten sind üblich in der Sozialversicherung und in der privaten Krankenversicherung. Im Bereich der privaten Lebensversicherung nur bei speziellen Produkten, z.B. "Familienvorsorge" (Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung).

Ich höre soviel vom boomenden Aktiengeschäft, sind Leben- und Rentenversicherung noch zeitgemäß?

Lebensversicherungen/Rentenversicherungen und Investmentanlagen konkurrieren nicht, sie ergänzen sich vielmehr zu einem logischen Produktsortiment. (Lebens-) Versicherungen schützen, sichern und erhalten vorhandene Vermögenswerte. Investmentfonds dienen dem Aufbau bzw. der Bildung und später der Anlage und Nutzung eines nötigenfalls schnell verfügbaren Vermögens. Wer seine Grundversorgung gesichert hat, z.B. mit der klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, für den eröffnen sich neue Möglichkeiten:
 
  • Renditechancen bei Lebens- und Rentenversicherung wahrnehmen durch Überschussanlage in Investmentfonds (MoneyMaker-Option)
  • Fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice)
  • flexible Anlageformen von Aktien- und Investmentfonds ganz ohne zusätzlichen Versicherungsschutz (reine Fondsanlage)
Lebensversicherungen
  • garantieren eine beitragsmäßige, fixierte Mindestverzinsung zum fest vereinbarten Ablauftermin (Zielsparen)
  • dienen dem Vermögensaufbau
  • Gesamtrenditen (Erlebensfallrendite) um 6 % bei Ablauf - mit hoher Sicherheit
Investmentfonds
 
  • können höhere Wertentwicklungen (Performance) erreichen,
  • besitzen größere Flexibilität, bieten aber im Allgemeinen keine Garantien für Auszahlungen in langfristigen Zeiträumen von z.B. 20 bis 30 Jahren - wie sie in der Lebensversicherung selbstverständlich sind

 




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