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Wissen zur Versicherung

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Alles rund um Ihr Geld

Förder Rente

Wer bekommt die Förderung?

Begünstigter Personenkreis:
  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Geringfügig Beschäftigte nach Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (325,- : 20,- EUR) = Rentenversicherungsbeitrag
  • (Auf Antrag) versicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte während einer anzurechnenden Kinder-Erziehungszeit
  • Pflegepersonen
  • Lohnersatzleistungsbezieher (Arbeitslosengeld...)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Versicherungspflichtige Landwirte gemäß Alterssicherungsgesetz
Nicht begünstigter Personenkreis:
  • Pflichtversicherte einer Zusatzversorgung mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung
  • Pflichtversicherte eines berufsständisches Versorgungswerkes (Ärzte, Steuer-Berater...)
  • (Freiwillig Versicherte) Selbständige
  • Beamte
  • Rentner


Wie wird die Zulage ausgezahlt?

Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Der Berechtigte zahlt seinen Eigenbeitrag an das Unternehmen, bei dem er seinen Vertrag abgeschlossen hat. Die Zulage wird von der BfA ebenfalls an das Unternehmen gezahlt und dort dem Vertrag gutgeschrieben. Vorab muss der Berechtigte einen Antrag stellen, und die BfA prüft, ob der Vertrag den Anlagevorschriften entspricht.

Wie hoch ist der Fördersatz/ die Zulage?

Wer
ab 2002 1%
ab 2004 2%
ab 2006 3%
ab 2008 4%

seines maximalen Bruttoeinkommens für die Eigenvorsorge aufwendet, erhält vom Staat den maximalen Fördersatz.

Da es keinen Zwang zur Vorsorge gibt, muss auch niemand diesen Höchstsatz ansparen. Abgesehen davon, dass er seine "Lücke" entsprechend behält, erhält er auch entsprechend weniger Förderung. Deshalb empfiehlt das Arbeitsministerium, die Beiträge für die jeweilige Höchstförderung zu entrichten.

In den verschiedenen Stufen gewährt der Staat maximal:

in den Jahren 2004 und 2005
Alleinstehende 76 EUR
Verheiratete 154 EUR
pro Kind 92 EUR


in den Jahren 2006 und 2007
Alleinstehende 114 EUR
Verheiratete 228 EUR
pro Kind 138 EUR


und ab dem Jahr 2008
Alleinstehende 154 EUR
Verheiratete 308 EUR
pro Kind 185 EUR


Was geschieht mit meinem Versorgungskapital, wenn ich sterbe?

Es ist vorgesehen, dass der überlebende Ehegatte das vom verstorbenen Partner hinterlassene Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in einem eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen darf. Bei anderen Erben: Geht das Altersvorsorgekapital auf andere Erben über, müssen die Zulagen und Sonderausgabenvorteile zurückgezahlt und die Erträge versteuert werden.




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