Unfallversicherung
Kann ich auch meine Familie mit absichern?
Selbstverständlich, die RheinLand bietet Ihnen Unfallversicherungen an, mit
denen Sie sich und Ihre Familie individuell absichern können und eine speziell
auf die Bedürfnisse Ihrer Familienmitglieder ausgerichtete Versorgung
sicherstellen können.
Welche Versicherungsleistungen können vereinbart werden?
In der privaten Unfallversicherung gibt es mehrere Leistungsarten, die Sie
vereinbaren können:
Invaliditätsleistung
Zahlung einer vereinbarten Kapitalsumme, wenn ein Unfall auf Dauer die
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Höhe der
Leistung richtet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad und der
vereinbarten Versicherungssumme.
Unfallrente
Lebenslange Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente, sofern ein Unfall zu
einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% führt.
Todesfalleistung
Zahlung einer vereinbarten Kapitalsumme, sofern die versicherte Person infolge
eines Unfalls innerhalb eines Jahres stirbt.
Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Leistung eines vereinbarten Betrages für jeden Kalendertag, der wegen eines
Unfalls stationär im Krankenhaus verbracht werden muss, für eine Dauer von bis
zu zwei Jahren. Zusätzlich wird ein Genesungsgeld in gestaffelter Form gezahlt,
für die gleiche Anzahl von Tagen, für die ein Unfallkrankenhaustagegeld
geleistet wird, maximal für die Dauer von 100 Tagen. (Im Rahmen der
Plus-Versorgung, maximal für 365 Tage)
Besteht der Versicherungsschutz nur im privaten Bereich oder auch im
Beruf?
Die private Unfallversicherung der RheinLand Versicherung sichert Sie rund um
die Uhr gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Damit genießen Sie den
Versicherungsschutz sowohl im Privatbereich als auch bei der Ausübung des
Berufes.
Besteht auch für Neugeborene Versicherungsschutz?
Ja, bei der RheinLand besteht im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages für
Ihre neugeborenen leiblichen Kinder beitragsfrei Versicherungsschutz für
mindestens ein halbes Jahr ab der Vollendung der Geburt.
Die Versicherungssummen betragen je Kind für Invalidität € 25.000,-, für Tod €
2.500,-, für kosmetische Operationen € 5.000,- und für Bergungskosten € 2.500,-.
Was ist eine Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist maßgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrades bei
Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Armen, Händen, Daumen, Fingern, Beinen,
Füßen und Zehen sowie Augen, Gehör, Geruchs- und Geschmackssinn..
Der Hand wird beispielsweise mit 55%, der Daumen mit 20% und der Zeigefinger mit
10% bemessen. Der Verlust eines Auges wird mit 50% bewertet.
Die ermittelten Invaliditätsgrade sind Grundlage für die Berechnung der
ausgezahlten Leistungen.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigungen gilt der entsprechende Teil des
Invaliditätsgrades, so dass beispielsweise eine 50%ige Funktionsbeeinträchtigung
eines Daumens noch zu einem Invaliditätsgrad von 10% führt.
Was ist eine Progression?
Bei der Progression werden im Gegensatz zur linearen Versicherung Anteile der
Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gestaffelt mit höheren
Leistungen ausgewiesen. Hierdurch werden in Fällen einer hohen Invalidität sehr
hohe Zahlungen geleistet. Bei einer Progression von 500% wird dabei
beispielsweise im Falle einer Vollinvalidität das Fünffache der vereinbarten
Versicherungsgrundsumme ausbezahlt.
Mit einer hohen Progression kann so mit niedrigen Versicherungsgrundsummen und
somit auch niedrigen Versicherungsbeiträgen eine ausreichende Versorgung im
Falle einer Vollinvalidität erreicht werden.
Werden die Leistungen aus der Unfallversicherung mit Leistungen anderer
Versicherungsträger verrechnet?
Nein, alle Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erhalten Sie
unabhängig von den Leistungen Dritter. Eine Verrechnung wird nicht vorgenommen.
Wann brauche ich eine Unfallkapitalversicherung und wann eine
Unfallrentenversicherung?
Die Unfallrentenversicherung ist eine optimale Ergänzung der "normalen"
Unfallkapitalversicherung. Beide Versicherungen sind konzipiert für
unterschiedliche Bedarfsfälle, die durch einen Unfall entstehen können. Die
Unfallkapitalversicherung ist vor allem eine Absicherung im Falle der
Vollinvalidität bzw. hoher Invaliditätsgrade, die in vielen Fällen eine
sofortige hohe Kapitalleistung erfordern, z.B. für umfangreiche Umbaumaßnahmen.
Die Unfallrentenversicherung ist eher auf den Ausgleich dauerhafter Mehrkosten
oder sinkender Einkünfte ausgelegt, z.B. für die notwendige Anstellung einer
Haushaltshilfe oder wenn der bisherige Beruf nicht mehr in der gleichen Art und
Weise ausgeführt werden kann oder eine neue Beschäftigung gesucht werden muss,
die häufig nicht gleichermaßen vergütet wird.
Welche Bedeutung hat die Dynamik?
Bei Vertragsabschluss werden die Versicherungssummen individuell auf Ihren
finanziellen Bedarf im Falle eines Unfalls festgelegt. Damit sie während der
Vertragsdauer im Verhältnis zur allgemeinen Preissteigerung konstant bleiben,
werden die Versicherungssummen des Vertrages jedes Jahr planmäßig angepasst. Mit
dieser sog. Dynamik können Sie sicher sein, im Falle eines Unfalls immer eine
aktuelle und ausreichende Versorgungssumme ausgezahlt zu bekommen.
Wie wird die Höhe der Unfallversorgungssumme ermittelt?
Bei der Ermittlung der richtigen Versorgungssumme wird in der Regel das
monatliche Einkommen der versicherten Person als Orientierung herangezogen.
Zur Festlegung Ihres persönlichen Versorgungsbedarfs für die Unfallversicherung
können Sie folgende Faustformel heranziehen:
Brutto-Monatseinkommen x 0,3 = monatlicher Versorgungsbedarf.
(Diese ist die Lücke der gesetzlichen Versorgung bei einem Freizeitunfall)
Versorgungsbedarf x Faktor 240 = Kapitalbedarf aus einer Unfallversicherung
für den Fall einer Vollinvalidität.
(Der Faktor 240 ist bei durchschnittlich Geldanlage die Rechengröße die
ausreicht, den Ausgleich der entstandenen Lücke lebenslang sicher zu stellen)
Ermittelter Kapitalbedarf geteilt durch 5 (Progression 500%) =
Invaliditätsgrundsumme